Rechtliche Hinweise für Photocase FotografInnen
In den folgenden Punkten haben wir für dich zusammengefasst, was du beachten musst, wenn du deine Fotos bei Photocase anbieten möchtest.
1. Haftungsausschluss
Die Bestätigung deines Fotos durch unsere Bildredaktion bedeutet nicht, dass dein Foto rechtlich einwandfrei und eine Veröffentlichung unproblematisch ist. Die Rechtslage ist komplex und international nicht einheitlich. Als in Deutschland ansässiges Unternehmen richten wir uns nach den Gesetzen in Deutschland. Als FotografIn musst du die Rechtslage in deinem Land und in dem Land in dem du fotografierst kennen. Rechtlich ist das Foto immer noch dein Foto und du entscheidest, ob du mögliche Risiken einer Veröffentlichung wie zum Beispiel Abmahnung und Schadensersatz auf dich nehmen willst.
2. Fotos von Personen
Wenn du bei uns Fotos von erkennbaren Personen veröffentlichen willst, benötigst du eine Modellfreigabe. Als erkennbar betrachten wir eine Person, wenn ihr Gesicht oder wesentliche Teile ihres Gesichts erkennbar sind, oder wenn die Person durch individuelle, persönliche Merkmale an Körper oder Erscheinung, wie zum Beispiel Tattoos, identifizierbar wird. Die Modellfreigabe muss du schriftlich vorliegen haben und hochladen.
3. Fotos von Dingen und Orten
Bei Fotos von Dingen und Orten sind Eigentums- und Schutzrechte wie zum Beispiel Urheber,- Marken- und Hausrecht zu beachten und für eine Veröffentlichung ist möglicherweise eine Eigentumsfreigabe notwendig. Die Eigentumsfreigabe ist die Zustimmung des Besitzers oder Rechteinhabers zur Veröffentlichung und Verwendung von Fotos, die seinen Besitz zeigen, sein Privaträume oder Dinge, die er geschaffen hat.
Fotos, die eine geschützte Sache als alleinigen Bestandteil deines Fotos zeigen, akzeptieren wir nicht oder nur mit Eigentumsfreigabe. Fotos, bei denen die geschützte Sache Teil des Motivs aber nicht alleiniger Bestandteil ist, kannst du nach eigenem Ermessen auch ohne Eigentumsfreigabe veröffentlichen. Folgende Fragen solltest du dir dabei stellen und je mehr du davon mit Ja beantworten kannst, desto besser:
- Ist die geschützte Sache nicht das einzige Bildelement?
- Wird die geschützte Sache zusammen mit weiteren Bildelementen gezeigt?
- Ist die geschützte Sache Teil des Bildes, aber ist es kein Bild von der geschützten Sache?
- Ist die geschützt Sache gegen eine ähnliche Sache austauschbar, ohne dass sich die Bildaussage wesentlich verändert?
Wird das Foto für die Verwendung verändert, und wird zum Beispiel durch Beschneiden ein kleines Logo in einer Straßenszene zum zentralen Motiv, haftet Photocase oder die FotografIn nicht für diese Veränderung.
Ansonsten gilt:
- Fotos von Logos, Firmennamen, Markenzeichen - Logos, Firmennamen und sonstige Markenzeichen sind zu retuschieren oder unkenntlich zu machen. Markenzeichen solltest du am besten auch dann retuschieren, wenn sie nicht alleiniger Bildbestandteil sind. Besonders dann, wenn nur ein einzelnes oder wenige Markenzeichen auf deinem Foto sind.
- Fotos von Türschildern und Kfz-Kennzeichen - Bildelemente, die Rückschlüsse auf Personen zulassen, sind zu retuschieren oder unkenntlich zu machen.
- Fotos von Stadtplänen, Landkarten - Können urheberrechtlich geschützt sein und benötigen deshalb eine Eigentumsfreigabe.
- Fotos von Markenkleidung, -schuhen, -accessoires (Modedesign) - Können urheberrechtlich geschützt sein und benötigen deshalb eine Eigentumsfreigabe. Dies betrifft hier besonders Kleidung mit Markenzeichen und auffällige/markante Schnitte, Muster, Stoffe, Prints und Ähnliches.
- Fotos von Autos, technische Geräte, Spielzeug, Möbel (Produktdesign) - Können urheberrechtlich geschützt sein und benötigen deshalb eine Eigentumsfreigabe.
- Fotos von Werbeanzeigen, Plakate, Illustrationen (Grafikdesign) - Können urheberrechtlich geschützt sein und benötigen deshalb eine Eigentumsfreigabe. Das betrifft besonders das sogenannte „Bild-vom-Bild“, z.B. eine abfotografierte Anzeigentafel auf der Straße.
- Fotos von Malerei, Skulpturen, Bild-vom-Bild (Kunstwerke) - Können urheberrechtlich geschützt sein und benötigen deshalb eine Eigentumsfreigabe. Das betrifft besonders das sogenannte „Bild-vom-Bild“, z.B. ein abfotografiertes Gemälde oder Foto. Beachte bitte auch, dass Kunstwerke durch ihre Einzigartigkeit oft Rückschlüsse auf den Aufnahmeort zulassen. Zum Beispiel ein Gemälde, das nur in einem bestimmten Museum zu sehen ist. In diesem Fall gilt das Hausrecht und du benötigst zur Veröffentlichung eine Eigentumsfreigabe. Eine Ausnahme bilden Kunstwerke, die sich dauerhaft an öffentlichen Orten befinden. Hier gilt die Panoramafreiheit und eine Veröffentlichung ist auch ohne eine Eigentumsfreigabe möglich.
- Außenaufnahmen von Gebäuden und Bauwerken (Architektur) - Die Architektur von Gebäuden und Bauwerken kann urheberrechtlich geschützt sein und deswegen eine Eigentumsfreigabe notwendig machen. Als in Deutschland ansässiges Unternehmen richten wir uns hier nach der in Deutschland geltenden Panoramafreiheit. Diese erlaubt das Veröffentlichen von Fotos mit Gebäuden und Bauwerken, wenn diese Fotos von öffentlichem Grund und ohne Hilfsmittel aufgenommen wurden. Als Fotograf des Fotos musst du die Rechtslage in deinem Land und in dem Land, in dem du fotografierst, kennen.
- Fotos aus dem Inneren von Gebäuden oder auf Privatgelände (Hausrecht) - Nach dem Hausrecht kann der Hausherr über die Verwendung von Fotos entscheiden, die das Innere seines Gebäudes oder sein Privatgelände zeigen. Ist der Aufnahmeort auf dem Foto erkennbar, ist eine Eigentumsfreigabe für die Veröffentlichung notwendig. Eine Eigentumsfreigabe ist nicht notwendig, wenn das Foto zwar im Inneren eines Gebäudes oder auf Privatgelände entstand, das Motiv so aber auch an einem anderen Ort fotografiert werden könnte, und somit keine eindeutige Identifikation des Aufnahmeortes möglich ist. Eine Eigentumsfreigabe ist auch für Fotos auf öffentlich zugänglichem Privatgelände wie Bahnhöfen, Parks, Zoos, Einkaufszentren, Theater, Sportanlagen und ähnlichem notwendig.
- Luftaufnahmen - Luftaufnahmen von Gebäuden oder Bauwerken betrachten viele oft fälschlicherweise als Außenaufnahmen. Da diese Fotos aber mit Hilfsmitteln wie zum Beispiel aus einem Flugzeug, einer Drohne oder einem Heißluftballon entstanden, gelten für Luftaufnahmen die gleichen Regeln wie bei Fotos aus dem Inneren von Gebäuden oder von Privatgelände und es ist eine Eigentumsfreigabe notwendig.
- Fotos von militärischen Anlagen, Flughäfen, Kraftwerken und andere sog. sicherheitsrelevanter Infrastruktur - Nicht erlaubt da sog. "Sicherheitsinteressen" verletzt werden können.
4. Sonstige geschützte Motive
Bei einigen Motiven ist bekannt, dass in der Vergangenheit Ansprüche der Rechteinhaber geltend gemacht wurden. Solche „gesperrten“ Motive dürfen wir nicht akzeptieren. Hier ein paar Beispiele, die aber bei weitem nicht alle Fälle darstellen:
- Eiffelturm mit Beleuchtung bei Nacht
- Sydney Oper (Panorama mit Hafen und Stadt möglich, einzeln nicht möglich)
- Atomium Brüssel
- ICE Deutsche Bahn
- Schloss Neuschwanstein von der Marienbrücke aus aufgenommen